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Kanton Graubünden

Das Baureglement Arosa

Was auf deinem Grundstück in Arosa gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Graubünden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Arosa im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
nicht eindeutig erkannt
Artikel
88
Jahreszahlen bis
2023
BFS-Nummer
3921

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Arosa sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie hoch darf in Arosa gebaut werden?

«Wenn die Gebäudeteile um weniger als 3 m gestaffelt sind oder die Mindestbreite und –länge unterschreiten, aber als einzelne Baukörper wahrgenommen werden oder wenn die topographischen Verhältnisse die separate Ermittlung der Gesamthöhen, Fassadenhöhen und Geschosszahlen nahe legen (z.B.»

Wie viele Abstellplätze verlangt Arosa?

«Pflichtparkplätze 1 Für je 100 m2 Hauptnutzfläche, mindestens aber pro Wohnung mit mindestens zwei Zimmern oder pro Laden, ist ein Autoabstellplatz zu erstellen.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Arosa vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Mehrwertabgabe
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Energie und Solaranlagen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Graubünden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden · 801.100
  • Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG)
  • Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV)
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