Zonenordnung Celerina/Schlarigna
Was auf deinem Grundstück in Celerina/Schlarigna gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Graubünden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Celerina/Schlarigna im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Zonenordnung
- Artikel
- 122
- Jahreszahlen bis
- 2009
- BFS-Nummer
- 3782
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Celerina/Schlarigna sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie hoch darf in Celerina/Schlarigna gebaut werden?
«Soweit die umliegenden Bauten keine Abweichungen zulassen oder verlangen, dürfen auf der Traufseite höchstens zwei Vollgeschosse im Sinne der Gestaltungsrichtlinien in Erscheinung treten und Firsthöhen von 13 m nicht überschritten werden.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Celerina/Schlarigna vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Graubünden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden · 801.100
- Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG)
- Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV)
Deine Frage zu Celerina/Schlarigna
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 122 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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