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Kanton Graubünden

Bauordnung Albula/Alvra

Was auf deinem Grundstück in Albula/Alvra gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Graubünden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Albula/Alvra im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bauordnung
Artikel
316
Jahreszahlen bis
2018
BFS-Nummer
3542

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Für Albula/Alvra liegen 7 Dokumente im Bestand.

Was das Reglement von Albula/Alvra sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Albula/Alvra an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Überschreiten sie die Höhe von 1.00 m, haben sie einen Grenzabstand im Ausmass der Mehrhöhe, jedoch von maximal 2.50 m einzuhalten.»

Braucht ein Gartenhaus in Albula/Alvra eine Bewilligung?

«Kleinere eingeschossige Nebenbauten (Grundfläche max.50 m2), die für die Pflege und Nutzung der Golfanlagen erforderlich sind, sind zulässig.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Albula/Alvra vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Energie und Solaranlagen
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Graubünden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden · 801.100
  • Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG)
  • Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV)
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