Zum Inhalt
Kanton Graubünden

Nutzungsplanung Zernez

Was auf deinem Grundstück in Zernez gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Graubünden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Zernez im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Nutzungsplanung
Artikel
88
Jahreszahlen bis
2014
BFS-Nummer
3746

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Zernez sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Zernez an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Überschreiten sie die Höhe von 1.0 m, haben sie einen Grenzabstand im Ausmass der Mehrhöhe, jedoch von maximal 2.5 m einzuhalten.»

Wie hoch darf in Zernez gebaut werden?

«Skizze zu Firsthöhe 4 11) Ausserhalb der Dorfzonen gilt für Flachdachbauten sowie für geneigte Dächer mit einer Dachneigung von weniger als 35% eine um 2 Meter reduzierte Firsthöhe.»

Welche Dachformen sind in Zernez zulässig?

«Skizze zu Firsthöhe 4 11) Ausserhalb der Dorfzonen gilt für Flachdachbauten sowie für geneigte Dächer mit einer Dachneigung von weniger als 35% eine um 2 Meter reduzierte Firsthöhe.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Zernez vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Graubünden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden · 801.100
  • Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG)
  • Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV)
Alle Erlasse des Kantons Graubünden

Weitere Gemeinden im Kanton Graubünden

Alle Gemeinden im Kanton Graubünden