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Kanton Bern

Baureglement Adelboden

Was auf deinem Grundstück in Adelboden gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Adelboden im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
66
Jahreszahlen bis
2023
BFS-Nummer
561

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Masse je Zone in Adelboden

Die Grundmasse aus dem Reglement, je Bauzone. Welche Zone für dein Grundstück gilt, zeigt der Zonenplan der Gemeinde. Sonderbauvorschriften, Überbauungs- und Gestaltungspläne und Ausnahmen können abweichen – massgeblich ist die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Art. 3
ZoneKGA = minimaler kleiner GrenzabstandgGA = minimaler grosser GrenzabstandGH = maximale GebäudehöheGL = maximale GebäudelängeGZ = maximale GeschosszahlAZ = maximale Ausnützungsziffer
W2Wohnzone4.00 m8.00 m7.20 m20.00 m20.8
M3AMischzone5.00 m*8.00 m*8.20 m*20.00 m3*0.9
M3BMischzone2.00 m6.00 m8.20 m20.00 m31.0
AArbeitszone4.00 m–12.00 m–––

*Für diesen Wert macht das Reglement eine Einschränkung oder Ausnahme (Fussnote oder Verweis auf einen anderen Artikel) – bitte im Original nachlesen.

«–» heisst: im Reglement nicht als Grundmass geregelt oder von uns nicht geprüft. Amtliches Original

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Adelboden vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
  • Baugesetz · 721.0
  • Bauverordnung · 721.1
  • Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
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Grundlagen im Ratgeber

Was die Begriffe bedeuten, wie gemessen wird und wie du den Wert für dein Grundstück findest – erklärt für die ganze Schweiz.

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