Baureglement Aarwangen
Was auf deinem Grundstück in Aarwangen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Aarwangen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 78
- Jahreszahlen bis
- 2025
- BFS-Nummer
- 321
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Aarwangen sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Aarwangen an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Neu- und Erweiterungsbauten haben allseitig einen Grenzabstand von 8 m einzuhalten und dürfen nicht mehr als 2 Vollgeschosse aufweisen.»
Braucht ein Gartenhaus in Aarwangen eine Bewilligung?
«Sie dürfen bis maximal und NebenKleinbauten sind – zumin- 1.2 m in der Schräge gemessen ab der Oberkant dest im Ortsbildgebiet oder bei Bau- Dachsparren First in die Dachfläche hineinragen.»
Wie hoch darf in Aarwangen gebaut werden?
«Schule (ZöN N) – Schule ES III Bestehend, Neubauten dürfen – Aula die GebäudeFassadenhöhe – Mehrzwecktraufseitig von 11.5 m nicht halle überschreiten und haben die in – Sportanlagen der W3 geltenden Grenzabstände einzuhalten.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Aarwangen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gewässerraum
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
- Baugesetz · 721.0
- Bauverordnung · 721.1
- Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Deine Frage zu Aarwangen
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 78 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
Nicht sicher, wen du brauchst? Die vierzehn Fachgebiete im Überblick