Baureglement Zuzwil (BE)
Was auf deinem Grundstück in Zuzwil (BE) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Bern – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Zuzwil (BE) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Baureglement
- Artikel
- 69
- Jahreszahlen bis
- 2022
- BFS-Nummer
- 557
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Zuzwil (BE) sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Zuzwil (BE) an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Vor- und rück- 1 Vorspringende Bauteile ragen aus der Fassade her- Vorspringende Bauteile sind zum Beispiel: Vordächer, Balspringende Bauaus und dürfen maximal 1.5 m in den Grenzabstand kone, Vortreppen, Erker.»
Braucht ein Gartenhaus in Zuzwil (BE) eine Bewilligung?
«Klein- und Anbaunen 40.00 m2 und einer maximalen Gebäudehöhe Unbewohnte An- und Nebenbauten sind zum Beispiel Garagen, Geräteschuppen, Velounterstände u.a.m.»
Wie hoch darf in Zuzwil (BE) gebaut werden?
«Klein- und Anbaunen 40.00 m2 und einer maximalen Gebäudehöhe Unbewohnte An- und Nebenbauten sind zum Beispiel Garagen, Geräteschuppen, Velounterstände u.a.m.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Zuzwil (BE) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Gewässerraum
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Bern vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Einführungsverordnung zur Umsetzung der zweiten Etappe der Änderung des Raumplanungsgesetzes (EV RPG2) · 702.1
- Baugesetz · 721.0
- Bauverordnung · 721.1
- Dekret über das Baubewilligungsverfahren · 725.1
Deine Frage zu Zuzwil (BE)
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 69 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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