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Kanton Appenzell Innerrhoden

Baureglement Gonten

Was auf deinem Grundstück in Gonten gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Appenzell Innerrhoden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Gonten im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
36
Jahreszahlen bis
2011
BFS-Nummer
3102

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Gonten vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Appenzell Innerrhoden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 700.000
  • Verordnung zum Baugesetz · 700.010
  • Standeskommissionsbeschluss über die Baubewilligungspflicht von Solaranlagen · 700.015
  • Wasserbaugesetz · 721.000
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