Zum Inhalt
Kanton Appenzell Innerrhoden

Baureglement Schlatt-Haslen

Was auf deinem Grundstück in Schlatt-Haslen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Appenzell Innerrhoden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Schlatt-Haslen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
27
Jahreszahlen bis
2023
BFS-Nummer
3104

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Schlatt-Haslen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Appenzell Innerrhoden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 700.000
  • Verordnung zum Baugesetz · 700.010
  • Standeskommissionsbeschluss über die Baubewilligungspflicht von Solaranlagen · 700.015
  • Wasserbaugesetz · 721.000
Alle Erlasse des Kantons Appenzell Innerrhoden

Weitere Gemeinden im Kanton Appenzell Innerrhoden

Alle Gemeinden im Kanton Appenzell Innerrhoden