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Kanton Appenzell Innerrhoden

Baureglement Appenzell

Was auf deinem Grundstück in Appenzell gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Appenzell Innerrhoden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Appenzell im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
26
Jahreszahlen bis
2025
BFS-Nummer
3101

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Appenzell vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Appenzell Innerrhoden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 700.000
  • Verordnung zum Baugesetz · 700.010
  • Standeskommissionsbeschluss über die Baubewilligungspflicht von Solaranlagen · 700.015
  • Wasserbaugesetz · 721.000
Alle Erlasse des Kantons Appenzell Innerrhoden

Grundlagen im Ratgeber

Was die Begriffe bedeuten, wie gemessen wird und wie du den Wert für dein Grundstück findest – erklärt für die ganze Schweiz.

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