Bau- und Nutzungsordnung Oberentfelden
Was auf deinem Grundstück in Oberentfelden gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Aargau – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Oberentfelden im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Bau- und Nutzungsordnung
- Artikel
- 0
- Jahreszahlen bis
- 2001
- BFS-Nummer
- 4010
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Oberentfelden sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Oberentfelden an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand entsprechend der halben Gebäudehöhe, mindestens aber 4.00 m.»
Wie hoch darf in Oberentfelden gebaut werden?
«Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand entsprechend der halben Gebäudehöhe, mindestens aber 4.00 m.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Oberentfelden vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Gewässerraum
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Aargau vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Bauverordnung · 713.121
- Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG)
- Energieverordnung (EnergieV)
Deine Frage zu Oberentfelden
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 0 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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