Bau- und Nutzungsordnung Oberrüti
Was auf deinem Grundstück in Oberrüti gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Aargau – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Oberrüti im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Bau- und Nutzungsordnung
- Artikel
- 46
- Jahreszahlen bis
- 2016
- BFS-Nummer
- 4237
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Oberrüti sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Oberrüti an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand aus der halben Gebäudehöhe, mindestens aber 4 m.»
Wie hoch darf in Oberrüti gebaut werden?
«Firsthöhe 15 m -Empfindlichkeitsstufe IV Der Gemeinderat kann Mehrhöhen für technische Einrichtungen und Dachaufbauten (Lift, Lüftungszentrale und dgl.»
Welche Lärmempfindlichkeitsstufe gilt in Oberrüti?
«Gebäudelänge 40 m -Empfindlichkeitsstufe II §8 Wohnzone 1 Die Wohnzone W2 ist für Einfamilienhäuser und Reiheneinfamilienhäuser, W2 Gruppenhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser bis zu 6 Wohnungen bestimmt.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Oberrüti vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Gewässerraum
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Aargau vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Bauverordnung · 713.121
- Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG)
- Energieverordnung (EnergieV)
Deine Frage zu Oberrüti
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 46 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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