Nutzungsplanung Bad Zurzach
Bad Zurzach ist keine eigenständige Gemeinde mehr. Das Amtliche Gemeindeverzeichnis des BFS führt sie seit dem 01.01.2022 nicht mehr – sie gehört seither zu Zurzach. Das hier gezeigte Reglement stammt aus der Zeit davor und gilt so nicht unbesehen weiter: Welche Vorschriften heute gelten, sagt Zurzach oder der Kanton Aargau.
Was auf deinem Grundstück in Bad Zurzach gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Aargau – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Bad Zurzach im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Nutzungsplanung
- Artikel
- 110
- Jahreszahlen bis
- 2022
- BFS-Nummer
- —
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Was das Reglement von Bad Zurzach sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Bad Zurzach an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Grenzabstand 4 Gegenüber einer frei wählbaren Gebäudeseite ist ein grosser Grenzabstand von 8 m einzuhalten.»
Wie hoch darf in Bad Zurzach gebaut werden?
«Firsthöhe beträgt 15.8 m in der Ebene und 16.2 m am Hang.1 Reine Wohnbauten 5 Für reine Wohnbauten gelten die Vorschriften der Zone MF.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Bad Zurzach vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Gewässerraum
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Aargau vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Bauverordnung · 713.121
- Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG)
- Energieverordnung (EnergieV)
Deine Frage zu Bad Zurzach
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 110 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
Nicht sicher, wen du brauchst? Die vierzehn Fachgebiete im Überblick