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Kanton Aargau

Nutzungsplanung Bad Zurzach

Bad Zurzach ist keine eigenständige Gemeinde mehr. Das Amtliche Gemeindeverzeichnis des BFS führt sie seit dem 01.01.2022 nicht mehr – sie gehört seither zu Zurzach. Das hier gezeigte Reglement stammt aus der Zeit davor und gilt so nicht unbesehen weiter: Welche Vorschriften heute gelten, sagt Zurzach oder der Kanton Aargau.

Was auf deinem Grundstück in Bad Zurzach gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Aargau – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Bad Zurzach im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Nutzungsplanung
Artikel
110
Jahreszahlen bis
2022
BFS-Nummer

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was das Reglement von Bad Zurzach sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Bad Zurzach an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Grenzabstand 4 Gegenüber einer frei wählbaren Gebäudeseite ist ein grosser Grenzabstand von 8 m einzuhalten.»

Nutzungsplanung Bad Zurzach

Wie hoch darf in Bad Zurzach gebaut werden?

«Firsthöhe beträgt 15.8 m in der Ebene und 16.2 m am Hang.1 Reine Wohnbauten 5 Für reine Wohnbauten gelten die Vorschriften der Zone MF.»

Nutzungsplanung Bad Zurzach

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Bad Zurzach vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Aargau vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Bauverordnung · 713.121
  • Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG)
  • Energieverordnung (EnergieV)
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