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Kanton Aargau

Bau- und Nutzungsordnung Oftringen

Was auf deinem Grundstück in Oftringen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Aargau – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Oftringen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Nutzungsordnung
Artikel
72
Jahreszahlen bis
2024
BFS-Nummer
4280

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Oftringen sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Oftringen an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Generell gilt für alle Bauten gegenüber angrenzenden privaten Grundstücken ein Grenzabstand, welcher der halben Fassadenhöhe entspricht, mindestens jedoch 4 m beträgt.»

Wie hoch darf in Oftringen gebaut werden?

«Unter den gleichen Voraussetzungen ist in den südlich der Nationalstrasse A1 gelegenen und an die Kantonsstrasse K 104 angrenzenden Arbeitszonen A1 sowie in den Wohn- und Gewerbezonen WG4 eine Erhöhung der maximalen Fassaden- und Gesamthöhe um 6.50 m zulässig.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Oftringen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Aargau vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Bauverordnung · 713.121
  • Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG)
  • Energieverordnung (EnergieV)
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