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Kanton Aargau

Bau- und Nutzungsordnung Dottikon

Was auf deinem Grundstück in Dottikon gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Aargau – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Dottikon im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Nutzungsordnung
Artikel
44
Jahreszahlen bis
2010
BFS-Nummer
4065

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Dottikon sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Dottikon an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Für alle Bauten gilt gegenüber angrenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand entsprechend der halben Gebäudehöhe, mindestens jedoch 4.00 m.»

Wie hoch darf in Dottikon gebaut werden?

«Für alle Bauten gilt gegenüber angrenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand entsprechend der halben Gebäudehöhe, mindestens jedoch 4.00 m.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Dottikon vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Aargau vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Bauverordnung · 713.121
  • Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG)
  • Energieverordnung (EnergieV)
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