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Kanton Aargau

Bau- und Nutzungsordnung Bremgarten (AG)

Was auf deinem Grundstück in Bremgarten (AG) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Aargau – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Bremgarten (AG) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Nutzungsordnung
Artikel
72
Jahreszahlen bis
2025
BFS-Nummer
4063

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was das Reglement von Bremgarten (AG) sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Bremgarten (AG) an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Gesamthöhe:18.0 m: 4 Der Grenzabstand gegenüber benachbarten Wohn- oder Wohn- und Arbeitszonen beträgt bis 8.5 m Gesamthöhe 6.0 m.»

Wie hoch darf in Bremgarten (AG) gebaut werden?

«Augraben 3 Entlang des Augrabens gelten in einem Bereich von 20 m ab Nordwestgrenze Augrabenstrasse folgende zusätzlichen Einschränkungen: Die Fassadenhöhe darf maximal 9.5 m, die Gebäudelänge bzw.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Bremgarten (AG) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Aargau vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Bauverordnung · 713.121
  • Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG)
  • Energieverordnung (EnergieV)
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