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Kanton Aargau

Nutzungsplanung Erlinsbach (AG)

Was auf deinem Grundstück in Erlinsbach (AG) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Aargau – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Erlinsbach (AG) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Nutzungsplanung
Artikel
17
Jahreszahlen bis
2010
BFS-Nummer
4005

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Erlinsbach (AG) sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Erlinsbach (AG) an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden Grundstücken generell ein Grenzabstand aus der halben Gebäudehöhe, mindestens aber von 4 m.»

Wie hoch darf in Erlinsbach (AG) gebaut werden?

«Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden Grundstücken generell ein Grenzabstand aus der halben Gebäudehöhe, mindestens aber von 4 m.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Erlinsbach (AG) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Aargau vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Bauverordnung · 713.121
  • Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG)
  • Energieverordnung (EnergieV)
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