Energie & Bauphysik im Kanton Zürich
Bauly zeigt 9 Büros und Fachpersonen mit Sitz im Kanton Zürich, die Bauphysik oder Energieberatung anbieten (Stand 8. November 2026). Anfragen über Bauly sind kostenlos und ohne Provision.
Mit dem Energienachweis bestätigen Planende der Gemeinde, dass ein Bauvorhaben die Energievorschriften einhält; kantonale Fachstelle ist das AWEL, Abteilung Energie.
Quelle (abgerufen am 6.11.2026): Kanton Zürich: Energienachweise
Büros und Fachpersonen mit Sitz im Kanton Zürich
Sitz: Zürich (4) · Winterthur (2) · Uitikon (1) · Volketswil (1) · Weiningen (1)
Mühlebach partner ag
Raumanzug Bauphysik AG
K2plus Energieberatung GmbH
Akustik Atelier GmbH
BWS Bauphysik AG
VibroAkustik Consulting & Technology GmbH
BB&A Buri Bauphysik & Akustik AG
Anex Ingenieure AG
auch: Energie & Bauphysik
Noci Ingenieure AG
auch: Energie & Bauphysik
Wer ist zuständig?
Geprüft am 6. November 2026 an den amtlichen Quellen, die unter jedem Absatz stehen. Massgeblich bleiben die Erlasse in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Der Nachweis hat zwei Schritte: vor Baubeginn die Projektkontrolle, nach Fertigstellung die Ausführungskontrolle. Seit 1. Januar 2026 läuft er im Kanton Zürich über die Plattform EVEN. Prüfen kann ihn auch eine von der Baudirektion befugte private Kontrolle.
Quellen (abgerufen am 6.11.2026): Kanton Zürich: Energienachweise · Kanton Zürich: Private Kontrolle Energie
Einen GEAK dürfen nur zertifizierte GEAK-Expertinnen und -Experten ausstellen; die Suche nach Postleitzahl findest du auf geak.ch.
Quellen (abgerufen am 6.11.2026): GEAK: Häufige Fragen · GEAK: Expertinnen und Experten finden
Häufige Fragen
Was hängt am Energienachweis?
Baufreigabe und Bezug: Die Gemeinde gibt den Bau in der Regel erst frei, wenn die Projektkontrolle vorliegt, und die Bezugsbewilligung erteilt sie erst, wenn die Ausführungskontrolle bestätigt ist. Plane den Nachweis deshalb früh ein.
Quelle (abgerufen am 6.11.2026): Kanton Zürich: Energienachweise
Muss ich beim Heizungsersatz auf erneuerbare Energie umstellen?
Im Kanton Zürich ja, wenn es technisch möglich ist und die Lebenszykluskosten höchstens 5 % über einer fossilen Lösung liegen (§ 11 Energiegesetz; Berechnung mit EN-LCC-ZH). Sonst ist eine Öl- oder Gasheizung zulässig, wenn 10 % des Energiebedarfs eingespart oder erneuerbar gedeckt werden. Viele Wärmepumpen sind nur meldepflichtig, zum Beispiel innen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen (§ 2a BVV).
Quellen (abgerufen am 6.11.2026): Kanton Zürich: Heizungsersatz · Bauverfahrensverordnung des Kantons Zürich (BVV, LS 700.6)
Was kostet ein GEAK?
Laut geak.ch lässt sich kein Pauschalpreis angeben; die Kosten hängen unter anderem von Grösse und Zustand des Gebäudes ab, hol deshalb mehrere Offerten ein. Der Kanton Zürich fördert einen GEAK Plus mit 1'000 Franken bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1'500 Franken bei Mehrfamilienhäusern; für andere Gebäudekategorien fördert er mit 1'500 Franken eine Gebäudeanalyse nach Pflichtenheft des Bundesamts für Energie. Voraussetzung ist ein Baubewilligungsjahr vor 2000. Das Gesuch reicht das Beratungsunternehmen nach der Erstellung des Berichts ein; der GEAK darf dann höchstens ein Jahr alt sein. Für Dämmförderungen ab einem Förderbeitrag von 10'000 Franken verlangt das Gebäudeprogramm einen GEAK Plus oder eine Gebäudeanalyse; im Kanton Zürich muss der Bericht dann vor der Online-Erfassung des Dämmgesuchs ausgestellt sein.
Quellen (abgerufen am 6.11.2026): GEAK: Häufige Fragen · Kanton Zürich, Baudirektion (AWEL): Förderprogramm 2026, Version 01.01.2026 · Das Gebäudeprogramm: GEAK Plus