Zum Inhalt
Architektur in der ganzen Schweiz

Architektur im Kanton Zürich

Bauly zeigt 15 Büros und Fachpersonen mit Sitz im Kanton Zürich, die Architekturleistungen anbieten (Stand 8. November 2026). Anfragen über Bauly sind kostenlos und ohne Provision.

Über dein Baugesuch entscheidet im Kanton Zürich die örtliche Baubehörde deiner Gemeinde (§ 318 PBG); der Architektenberuf ist hier nicht reglementiert.

Quellen (abgerufen am 6.11.2026): Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG, LS 700.1) · SBFI: Ausübung des Architektenberufs in der Schweiz (Mai 2023)

Büros und Fachpersonen mit Sitz im Kanton Zürich

Sitz: Zürich (10) · Adliswil (1) · Niederhasli (1) · Schlieren (1) · Stäfa (1) · Uster (1)

Logo von raumwert plus GmbH
ArchitekturVerfügbar

raumwert plus GmbH

Dipl..Architekt FH und SIA

Keine BewertungenUster
BauherrenberatungArchitektur & PlanungZweitmeinung+3
Preis auf Anfrage
Profil ansehen
Portrait von Teodora Magda Parente
ArchitekturVerfügbar

Teodora Magda Parente

Architektin

Keine BewertungenZürich
Retail-ProjekteInnenausbauDetailplanung+3
ab CHF 115/Std.
Profil ansehen
Portrait von Alina Pinardi
ArchitekturVerfügbar

Alina Pinardi

Architektin MSc ETH

Keine BewertungenZürich
Re-UseUmbauBaumanagement+3
ab CHF 135/Std.
Profil ansehen
Portrait von Izabela Brynska
ArchitekturVerfügbar

Izabela Brynska

Architektin MSc

Keine BewertungenZürich
BüroraumplanungMieterausbauBIM-Koordination+3
ab CHF 120/Std.
Profil ansehen
Portrait von Sheelah Walter
ArchitekturVerfügbar

Sheelah Walter

BIM-Architektin

Keine BewertungenZürich
BIM-KoordinationAusführungsplanungBewilligungsverfahren+3
ab CHF 105/Std.
Profil ansehen
Portrait von Ana Harizanova
ArchitekturVerfügbar

Ana Harizanova

Architektin

Keine BewertungenAdliswil
WohnbauAusführungsplanungUmbau+3
ab CHF 130/Std.
Profil ansehen
Portrait von Cayetano Alegre Galofré
InnenarchitekturVerfügbar

Cayetano Alegre Galofré

Projektleiter Retail-Design

auch: Architektur

Keine BewertungenZürich
Retail-DesignStore-KonzepteProjektleitung+3
ab CHF 125/Std.
Profil ansehen
Portrait von Anett Pillók
InnenarchitekturVerfügbar

Anett Pillók

Innenarchitektin

auch: Architektur

Keine BewertungenNiederhasli
Interior-KonzepteHotellerieBüroplanung+3
ab CHF 125/Std.
Profil ansehen
Portrait von Luca Prisco
BauherrenvertretungVerfügbar

Luca Prisco

Dipl. Architekt FH & Immobilienspezialist

Freelancer

auch: Architektur

5.0(1)Schlieren
ArchitekturImmobilienFacility Management+3
ab CHF 140/Std.
Profil ansehen
Logo von lilin ag
Architektur

lilin ag

Keine BewertungenZürich1 offene Stelle
StädtebauWohnungsbauÖffentliche Bauten+3
Preis auf Anfrage
Profil ansehen
Logo von ATP architekten ingenieure Zürich AG
Architektur

ATP architekten ingenieure Zürich AG

Keine BewertungenZürich
Integrale PlanungTragwerksplanungGebäudetechnik+3
Preis auf Anfrage
Profil ansehen
Architektur

Atelier M Architekten AG

Keine BewertungenZürich
Sanierung historischer BautenNeubau und ErsatzneubauWohnungsbau+3
Preis auf Anfrage
Profil ansehen
Logo von DENKMALWERKSTATT - Büro für Denkmalpflege und Baugeschichte GmbH
Denkmalpflege

DENKMALWERKSTATT - Büro für Denkmalpflege und Baugeschichte GmbH

auch: Architektur

Keine BewertungenZürich
Umbau historischer BautenBauforschungInventare+3
Preis auf Anfrage
Profil ansehen
Logo von BASK Architektur Städtebau GmbH
Raumplanung & Städtebau

BASK Architektur Städtebau GmbH

auch: Architektur

Keine BewertungenStäfa
Städtebauliche MasterplanungTestplanungenMachbarkeitsstudien+3
Preis auf Anfrage
Profil ansehen
Raumplanung & Städtebau

BHSF Architektur & Städtebau AG

auch: Architektur

Keine BewertungenZürich
TestplanungenStudienaufträge & WettbewerbeArealentwicklung+3
Preis auf Anfrage
Profil ansehen

Wer ist zuständig?

Geprüft am 6. November 2026 an den amtlichen Quellen, die unter jedem Absatz stehen. Massgeblich bleiben die Erlasse in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Für Pläne zu einem Baugesuch braucht es im Kanton Zürich weder eine Bewilligung noch einen Registereintrag – anders als etwa in Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg oder im Tessin. Prüfen kannst du die Ausbildungstitel (sie sind geschützt), einen Eintrag im REG-Register und den Handelsregistereintrag über Zefix.

Quellen (abgerufen am 6.11.2026): SBFI: Ausübung des Architektenberufs in der Schweiz (Mai 2023) · Bundesamt für Justiz: Eidgenössisches Amt für das Handelsregister (Zefix)

Braucht dein Vorhaben auch kantonale Bewilligungen, leitet die Gemeinde das Gesuch an die kantonale Leitstelle für Baubewilligungen weiter. Rekurse gegen den Entscheid gehen an das Baurekursgericht (§ 329 PBG).

Quellen (abgerufen am 6.11.2026): Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG, LS 700.1) · Kanton Zürich: Koordiniertes Verfahren

Häufige Fragen

Muss ein Architekturbüro im Kanton Zürich irgendwo eingetragen sein?

Nein. Laut SBFI reglementieren nur sieben Kantone den Architektenberuf (Genf, Neuenburg, Waadt, Freiburg und Tessin; Luzern und Wallis verlangen eine Ausbildung, um Baugesuchspläne zu unterzeichnen). Zürich gehört nicht dazu, ein REG-Eintrag ist hier keine Voraussetzung. Geschützt sind die Ausbildungstitel.

Quelle (abgerufen am 6.11.2026): SBFI: Ausübung des Architektenberufs in der Schweiz (Mai 2023)

Wo reiche ich das Baugesuch ein und wer entscheidet?

Bei der örtlichen Baubehörde deiner Gemeinde, die auch entscheidet (§ 318 PBG). Ab 1. April 2027 müssen neue Baugesuche über die Plattform eBaugesucheZH eingereicht werden; Gesuche, die vorher auf Papier eingereicht wurden, laufen auf Papier weiter.

Quellen (abgerufen am 6.11.2026): Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG, LS 700.1) · Kanton Zürich: Baueingabe und Verfahren · Kanton Zürich: Elektronische Baugesuche

Wie lange dauert das Bewilligungsverfahren und wie kann man sich wehren?

Im ordentlichen Verfahren entscheidet die Gemeinde in der Regel innert 2 Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert 4 Monaten. Das Vorhaben liegt 20 Tage öffentlich auf. In dieser Frist verlangst du die Zustellung des baurechtlichen Entscheids – über die Plattform eBaugesucheZH oder, wo das Gesuch noch auf Papier läuft, bei der örtlichen Baubehörde; wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§§ 315–316 PBG). Der Rekurs ans Baurekursgericht (§ 329 PBG) ist innert 30 Tagen schriftlich einzureichen (§ 22 VRG).

Quellen (abgerufen am 6.11.2026): Kanton Zürich: Baueingabe und Verfahren · Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG, LS 700.1) · Kanton Zürich: Elektronische Baugesuche · Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich (VRG, LS 175.2)