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Planung3 Min.· Veröffentlicht

Was kostet ein Architekt? Honorarmodelle verständlich erklärt

Kurz gesagt

Verbindliche Architektentarife gibt es in der Schweiz nicht mehr – das Honorar ist Verhandlungssache. Üblich sind drei Modelle: nach Zeitaufwand mit Kostendach, nach Baukosten als Prozentsatz oder pauschal. Wer nur einzelne Leistungsphasen braucht, vereinbart ein Teilmandat.

„Was kostet ein Architekt?“ lässt sich nicht mit einer Zahl beantworten – aber mit einem Verständnis der Modelle dahinter. Wichtig zu wissen: In der Schweiz gibt es seit den Eingriffen der Wettbewerbskommission (WEKO) keine verbindlichen Architektentarife mehr. Das Honorar ist Verhandlungssache, die SIA-Ordnung 102 dient nur noch als Kalkulationshilfe.

Dieser Ratgeber erklärt die drei üblichen Honorarmodelle, was ein Vollmandat grob kostet und wie du sparen kannst.

Die drei Honorarmodelle

  • Nach Zeitaufwand: Abrechnung nach effektiven Stunden. Übliche Ansätze liegen grob zwischen 120 und 230 Franken pro Stunde, je nach Funktion, Erfahrung und Region. Vereinbare dazu unbedingt ein Kostendach mit offener Abrechnung.
  • Nach Baukosten: ein Prozentsatz der Bausumme. Für ein Einfamilienhaus als Vollleistung liegt die Faustregel bei rund 10 bis 18 Prozent (je nach Umfang auch tiefer). Bei 800'000 Franken Baukosten sind das grob 80'000 bis 145'000 Franken.
  • Pauschal- oder Globalhonorar: ein im Voraus fixierter Betrag – Preissicherheit, aber nur mit klar definiertem Leistungsumfang.

Ein Hinweis zur Genauigkeit: Der frühere baukostenbasierte Honorarartikel wurde 2020 auf Druck der WEKO aus der SIA 102 gestrichen. Das Prozent-Modell wird in der Praxis weiter als Faustregel verwendet, ist aber ausdrücklich kein verbindlicher Tarif.

Wofür du zahlst: die Leistungsphasen

Ein Architekturmandat besteht aus Phasen, die unterschiedlich viel Aufwand bedeuten – und genau deshalb lohnt es sich zu wissen, welche Phasen du überhaupt vergibst.

  • Bis zur Baueingabe (Vorprojekt, Bauprojekt, Bewilligung) fällt grob ein Drittel der Gesamtleistung an.
  • Der grösste einzelne Block ist die Bauausführung mit der Bauleitung – hier steckt fast ein Drittel des Honorars.
  • Vergibst du die Bauleitung separat, muss sich das Architektenhonorar entsprechend deutlich reduzieren.

Die Realisierungsphasen machen also rund die Hälfte des Honorars aus – nützlich zu wissen, wenn du nur ein Teilmandat vergeben willst. Die genaue Aufschlüsselung aller Teilphasen mit ihren Prozentanteilen ist in der SIA-Ordnung 102 geregelt; lass sie dir in der Offerte ausweisen.

Teilmandate: nur einzelne Phasen beauftragen

Du musst nicht alles aus einer Hand vergeben. Üblich ist etwa, nur das Vorprojekt (rund 10 Prozent des Gesamthonorars) oder nur die Leistungen bis zur Baueingabe zu beauftragen. Achte dabei auf saubere Übergänge: Lücken zwischen Teilmandaten sind eine häufige Quelle von Zusatzkosten.

Rechtliches: der Architektenvertrag

Je nach Leistung ist der Architektenvertrag ein Auftrag (OR Art. 394 ff.), ein Werkvertrag oder eine Mischung. Für die Beendigung des Gesamtvertrags gilt Auftragsrecht: Er ist nach OR Art. 404 jederzeit kündbar – dieses Recht ist zwingend und lässt sich nicht wegvereinbaren. Wer allerdings zur Unzeit kündigt, wird schadenersatzpflichtig.

So sparst du – ohne an der falschen Stelle

  • Definiere Leistungsumfang und Phasen im Vertrag präzis – das verhindert teure Unklarheiten.
  • Hol mehrere Offerten ein und vergleiche sie auf gleicher Leistungsbasis.
  • Erwäge, Phasen einzeln zu vergeben.
  • Beim Zeithonorar: ein Kostendach vereinbaren.

Häufige Fragen

Gibt es einen offiziellen Architektentarif?

Nein. Seit den WEKO-Interventionen sind verbindliche Tarife unzulässig; auch die KBOB hat ihre Stundensatz-Empfehlungen zurückgezogen. Die SIA 102 ist heute eine Kalkulationshilfe, kein Preisdiktat – alles ist verhandelbar.

Wie viel kostet ein Architekt für ein Einfamilienhaus?

Als grobe Faustregel für die volle Leistung rund 10 bis 18 Prozent der Baukosten – bei 800'000 Franken also etwa 80'000 bis 145'000. Der genaue Betrag hängt von Leistungsumfang, Komplexität und dem vereinbarten Modell ab.

Kann ich nur die Baueingabe beauftragen?

Ja, Teilmandate sind üblich. Bis zur Baueingabe fallen grob 35 Prozent der Gesamtleistung an. Achte auf einen sauberen Übergang zur nächsten Phase, sonst drohen Zusatzkosten.

Kann ich den Architektenvertrag kündigen?

Ja. Der Gesamtvertrag ist nach OR Art. 404 jederzeit kündbar, und dieses Recht ist zwingend. Kündigst du aber zur Unzeit, kann eine Entschädigungspflicht entstehen.

Fazit

Architektenhonorare sind kein Fixpreis, sondern eine Frage von Modell, Leistungsumfang und Verhandlung. Wer die Phasen versteht und den Umfang klar definiert, zahlt fair und vermeidet Überraschungen. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung – für die Auswahl und den Vertrag lohnt sich der Vergleich mehrerer qualifizierter Architekt:innen.

Quellen

Massgebend ist immer die aktuell gültige Fassung des jeweiligen Erlasses.

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