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Brandschutz in der ganzen Schweiz

Brandschutzplanung im Kanton Zürich

Bauly zeigt 8 Büros und Fachpersonen mit Sitz im Kanton Zürich, die Brandschutzplanung anbieten (Stand 8. November 2026). Anfragen über Bauly sind kostenlos und ohne Provision.

Brandschutzbehörde ist im Kanton Zürich die Feuerpolizei der Gemeinde; bei Bauten mit erhöhtem Brandrisiko setzt die Kantonale Feuerpolizei (GVZ) die Auflagen fest.

Quellen (abgerufen am 6.11.2026): Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB, LS 861.12) · Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG, LS 861.1)

Büros und Fachpersonen mit Sitz im Kanton Zürich

Sitz: Winterthur (2) · Zürich (2) · Niederhasli (1) · Pfäffikon (1) · Richterswil (1) · Volketswil (1)

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Wer ist zuständig?

Geprüft am 6. November 2026 an den amtlichen Quellen, die unter jedem Absatz stehen. Massgeblich bleiben die Erlasse in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Als erhöhtes Brandrisiko gelten insbesondere Bauten, die nach Nutzung oder besonderen Brandrisiken in Qualitätssicherungsstufe (QSS) 2 oder höher fallen (§ 3 VVB). Für sie prüft die Feuerpolizei der Gemeinde das Baugesuch, legt dar, welche Bedingungen und Auflagen sie für angezeigt hält, und übermittelt es der Kantonalen Feuerpolizei (§ 4 VVB). Die Kantonale Feuerpolizei wird durch die Gebäudeversicherung Kanton Zürich ausgeübt (§ 5 FFG).

Quellen (abgerufen am 6.11.2026): Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB, LS 861.12) · Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG, LS 861.1) · GVZ: Häufige Fragen zum Brandschutz

Wer die Qualitätssicherung verantworten darf, hängt von der Stufe ab: ab QSS 2 eine Person mit VKF-Anerkennung als Brandschutzfachfrau/-mann (eidg. Fachausweis), ab QSS 3 als Brandschutzexpertin/-experte (eidg. Diplom) – oder jeweils eine Person mit gleichwertiger Ausbildung (VKF-Richtlinie 11-15, Ziff. 5.2.3, 5.3.3 und 5.4.3). Gültige VKF-Ausweise kannst du im öffentlichen Fachpersonenregister der VKF nachschlagen.

Quellen (abgerufen am 6.11.2026): VKF: Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz», Ausgabe 1. Januar 2019 · SBFI: Reglementierung der Berufe im Bereich Brandschutz (Mai 2020) · VKF: Fachpersonenregister

Häufige Fragen

Wer darf beim Brandschutz die Qualitätssicherung verantworten?

Das hängt von der Qualitätssicherungsstufe (QSS) ab. Für QSS 1 ist kein Abschluss vorgeschrieben. Für QSS 2 braucht es eine Person mit VKF-Anerkennung als Brandschutzfachfrau/-mann (eidg. Fachausweis), für QSS 3 und 4 eine Person mit VKF-Anerkennung als Brandschutzexpertin/-experte (eidg. Diplom) – oder jeweils eine Person mit gleichwertiger Ausbildung (VKF-Richtlinie 11-15, Ziff. 5.2.3, 5.3.3 und 5.4.3).

Quellen (abgerufen am 6.11.2026): VKF: Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz», Ausgabe 1. Januar 2019 · SBFI: Reglementierung der Berufe im Bereich Brandschutz (Mai 2020)

Wer legt im Kanton Zürich die Qualitätssicherungsstufe fest?

Die Stufe legt die Brandschutzbehörde fest (VKF-Richtlinie 11-15, Ziff. 2.3 Abs. 4). Im Kanton Zürich ist das für QSS 1 die Feuerpolizei der Gemeinde, für QSS 2 bis 4 die Kantonale Feuerpolizei (§ 2 Abs. 2 lit. d VVB). Sie entscheidet auch, ob eine alternative Massnahme die Schutzziele gleichwertig erreicht (§ 2 Abs. 2 lit. b VVB; Art. 11 Abs. 1 Brandschutznorm).

Quellen (abgerufen am 6.11.2026): VKF: Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz», Ausgabe 1. Januar 2019 · Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB, LS 861.12) · VKF: Brandschutznorm 1-15

Wo finde ich Personen mit gültigem VKF-Ausweis?

Im öffentlichen Fachpersonenregister der VKF (vkfausbildung.ch/fachpersonenregister). Du kannst nach Name, Arbeitskanton und Ausweis filtern, und jeder Eintrag zeigt, bis wann der Ausweis gültig ist. Kontaktangaben sind freiwillig, deshalb ist nicht jede Person mit Kontakt eingetragen.

Quelle (abgerufen am 6.11.2026): VKF: Fachpersonenregister