Offerten vergleichen: Worauf du wirklich achten musst
Kurz gesagt
Offerten unterscheiden sich vor allem im Leistungsumfang, nicht nur im Preis – vergleichbar werden sie erst mit einem einheitlichen Leistungsverzeichnis. Achte auf Preismodell, Mehrwertsteuer, Teuerung, Regieansätze und Gültigkeitsdauer. Eine exakt berechnete Offerte ist verbindlich, ein Kostenvoranschlag mit «zirka»-Preisen ist es nicht.
Die günstigste Offerte ist selten der beste Deal – und oft nicht einmal die günstigste. Denn Offerten unterscheiden sich vor allem im Leistungsumfang, nicht nur im Preis. Wer nur auf die Endsumme schaut, zahlt die Differenz später über Nachträge nach.
So vergleichst du fair und vollständig – von der gemeinsamen Vergleichsbasis über die Preismodelle bis zu den Warnsignalen einer bewusst zu tiefen Offerte.
Vergleiche nur auf gleicher Basis
Preise sind nur vergleichbar, wenn alle Anbieter exakt dieselbe Leistung offerieren. Das erreichst du mit einem einheitlichen Leistungsverzeichnis – idealerweise über den Normpositionen-Katalog (NPK) des CRB, der standardisierte, produktneutrale Positionsbeschriebe liefert. So haben alle Firmen dieselben Informationen, und dasselbe Leistungsverzeichnis bildet später die Grundlage des Werkvertrags.
- Gib allen Anbietern denselben Projektbeschrieb und dieselben Mengen.
- Achte auf enthaltene und ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen.
- Prüfe „vergessene“ Positionen: Rückbau, Baustelleneinrichtung, Schutzmassnahmen, Entsorgung, Einregulierung.
Preismodelle: Warum zwei Zahlen nicht dasselbe bedeuten
Hinter dem Preis steckt eine Risikoverteilung. Die SIA 118 unterscheidet mehrere Preisarten, und je nach Modell trägst du oder der Unternehmer das Risiko:
- Einheitspreis (fester Preis pro ausgeführte Einheit): transparent, aber nur vergleichbar, wenn die Mengen bei allen Offerten gleich sind – abgerechnet wird nach effektivem Aufmass.
- Pauschalpreis: fester Betrag, bei dem der Unternehmer sogar das Teuerungsrisiko trägt – Preissicherheit für dich, aber nur mit klarem Leistungsbeschrieb.
- Regiepreis (nach Aufwand): das Preisrisiko liegt ganz bei dir – nur für unklare Restarbeiten und immer mit Kostendach und Rapportpflicht.
Der Preis ist mehr als die Endsumme
Achte beim Zahlenvergleich auf die Details, die sich schnell summieren:
- MWST: separat ausgewiesen? Der Normalsatz beträgt seit 1. Januar 2024 8,1 Prozent.
- Teuerung und Reserven für Unvorhergesehenes – sind sie enthalten oder nicht?
- Regiearbeiten und Stundenansätze: zu welchem Satz, mit welcher Rapportpflicht?
- Gültigkeitsdauer der Offerte (üblich rund 30 Tage) und Zahlungsplan – Zahlungen gegen Meilensteine, nicht als Vorauszahlung.
Warnsignale einer zu tiefen Offerte
Ein auffällig tiefer Preis ist selten ein Geschenk, sondern oft eine Nachtrags-Taktik: Erst locken, dann über Nachträge draufrechnen. Diese Zeichen sollten dich stutzig machen:
- Ein sehr tiefer Gesamtpreis ohne klar benannte Annahmen und Mengen.
- Fehlende Positionen (Entsorgung, Schutz, Rückbau) – das, was später „vergessen“ war.
- Hohe Regie-Anteile ohne Rapportpflicht.
- Frühe oder hohe Akonto-Vorauszahlungen.
Gut zu wissen: Hat ein Handwerker absichtlich oder unsorgfältig zu tief kalkuliert, trägt er die unverhältnismässigen Mehrkosten grundsätzlich selbst.
Verbindlich oder nur ungefähr?
Rechtlich ist eine exakt berechnete Offerte ein verbindlicher Antrag (OR Art. 3) – daran ist der Anbieter gebunden. Ein blosser Kostenvoranschlag mit „zirka“-Preisen ist es nicht: Hier gilt als Faustregel, dass eine Überschreitung bis rund 10 Prozent hinzunehmen ist; darüber hinaus kannst du den Werklohn herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten (OR Art. 375). Verlange darum immer eine klar als verbindlich bezeichnete Offerte mit Festpreis oder klaren Einheitspreisen.
Häufige Fragen
Wie viele Offerten sollte ich einholen?
Zwei bis drei vergleichbare Offerten genügen meist. Wichtiger als die Anzahl ist, dass alle denselben Projektbeschrieb erhalten – und dass du Qualität und Referenzen mitgewichtest, nicht nur den Preis.
Darf ein Handwerker mehr verlangen als in der Offerte steht?
Bei einer verbindlichen, exakt berechneten Offerte (Festpreis) grundsätzlich nicht. Bei einem ungefähren Kostenvoranschlag gilt eine Toleranz von rund 10 Prozent; darüber hinaus hast du Rechte nach OR Art. 375. Ausnahmen sind nur ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände.
Was ist der NPK und warum hilft er?
Der Normpositionen-Katalog des CRB liefert standardisierte Leistungsbeschriebe. Nutzen alle Anbieter denselben, offerieren sie exakt dasselbe – und die Preise werden erstmals wirklich vergleichbar.
Wie lange ist eine Offerte gültig?
Wenn keine Frist genannt ist, gilt eine angemessene Zeit; üblich sind rund 30 Tage. Danach ist der Anbieter nicht mehr an seinen Preis gebunden.
Fazit
Vergleiche Leistung, nicht nur Preis. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei grösseren Aufträgen lohnt es sich, das Leistungsverzeichnis und die Offerten von einer Fachperson (Bauleitung, Kostenplanung oder Baurecht) prüfen zu lassen, bevor du zusagst – ein sauberer Vergleich verhindert die teuersten Nachträge.
Quellen
- Obligationenrecht: Antrag und Kostenvoranschlag (Art. 3 und Art. 375 OR)
- ESTV: Mehrwertsteuersätze der Schweiz
Massgebend ist immer die aktuell gültige Fassung des jeweiligen Erlasses.
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