Nachträge im Bau: So vermeidest du teure Überraschungen
Kurz gesagt
Nachträge entstehen fast immer aus lückenhaften Ausschreibungsunterlagen, unfertiger Planung oder deinen eigenen Bestellungsänderungen. Der wirksamste Schutz ist ein Genehmigungsvorbehalt: Kosten- und Terminfolgen schriftlich freigeben, bevor ausgeführt wird. Ein laufendes Nachtragsregister zeigt früh, wenn das Budget kippt.
Kaum ein Bauprojekt kommt ohne Nachträge aus – und sie sind der häufigste Grund für gesprengte Budgets. Die gute Nachricht: Die meisten Nachträge entstehen aus vermeidbaren Ursachen, und wer den Prozess von Anfang an richtig aufsetzt, behält die Kontrolle.
Dieser Ratgeber zeigt, woher Nachträge kommen, wie sie nach SIA 118 und OR abgerechnet werden – und mit welchen Regeln du teure Überraschungen verhinderst.
Woher Nachträge kommen
Nachträge haben fast immer eine von drei Ursachen:
- Lückenhaftes Devis: unklare, unvollständige oder mehrdeutige Ausschreibungsunterlagen und Leistungsverzeichnisse – die häufigste Quelle.
- Unfertige Planung bei Vertragsschluss: Wird der Baubeschrieb erst später fertig, bleibt offen, was im Preis steckt.
- Bestellungsänderungen: Du selbst änderst während der Ausführung etwas.
Der grösste Hebel liegt also vor dem ersten Spatenstich – im sauberen, vollständigen Leistungsbeschrieb.
Das Anordnungsrecht: Was der Bauherr ändern darf
Nach SIA 118 darfst du die Leistung über dein Anordnungsrecht (Art. 84 Abs. 1) einseitig anpassen – solange der Gesamtcharakter des Werks nicht berührt wird. Grössere Änderungen brauchen eine echte Vertragsänderung. Für angeordnete Änderungen hat der Unternehmer Anspruch auf Anpassung von Preisen und Terminen – deshalb ist entscheidend, wie diese Anpassung geregelt ist.
Der Genehmigungsvorbehalt – deine wichtigste Klausel
Das wirksamste Werkzeug gegen unkontrollierte Mehrkosten ist ein Genehmigungsvorbehalt: Ist er vereinbart, muss der Unternehmer die Kosten- und Terminfolgen jeder Bestellungsänderung schriftlich und vor der Ausführung von dir freigeben lassen. Führt er die Änderung ohne diese Freigabe aus, verwirkt er grundsätzlich seinen Anspruch auf Mehrvergütung und Fristerstreckung.
- Vereinbare den Genehmigungsvorbehalt ausdrücklich im Werkvertrag.
- Keine Änderung ohne vorherige schriftliche Freigabe mit Preis und Termin.
- Führe ein laufendes Nachtragsregister – so siehst du den Kostenstand jederzeit.
Wie Nachträge abgerechnet werden
Wie viel ein Nachtrag kostet, hängt von der Grundlage ab:
- Einheitspreise zuerst: Mehrleistungen werden primär über die vereinbarten Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses berechnet (Art. 86–89 SIA 118).
- Mengen-Toleranz: Weicht die tatsächliche Menge um mehr als 20 Prozent von der Ausschreibung ab, kann für den überschiessenden Teil ein angepasster Einheitspreis gelten.
- Regie als Auffangnetz: Fehlt ein Preis, wird nach Aufwand abgerechnet – dann sind die Regierapporte täglich von dir oder deiner Bauleitung gegenzuzeichnen (Art. 59 SIA 118), sonst fehlt der Nachweis.
Was das OR dazu sagt
Auch ohne SIA 118 gibt dir das Gesetz einen Rahmen. Bei einem echten Festpreis ist der Unternehmer an den Preis gebunden, auch wenn er mehr Aufwand hatte – eine Anpassung ist nur bei ausserordentlichen, nicht vorhersehbaren Umständen möglich (OR Art. 373). Bei einem blossen Kostenvoranschlag kannst du bei unverhältnismässiger Überschreitung (Faustregel: mehr als rund 10 Prozent, ohne dein Zutun) den Werklohn herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten (OR Art. 375). Wichtig: Ein vom Unternehmer zu tief kalkulierter Preis bleibt Vertragsbestandteil – er begründet keinen Nachtrag.
Häufige Fragen
Was ist der häufigste Grund für Nachträge?
Ein lückenhaftes oder mehrdeutiges Devis. Wo unklar ist, welche Leistung im Preis enthalten ist, entstehen fast automatisch Nachträge. Ein vollständiger Leistungsbeschrieb vor Vertragsschluss ist der beste Schutz.
Muss ich jeden Nachtrag akzeptieren?
Nein. Ist ein Genehmigungsvorbehalt vereinbart, sind nur Änderungen zu vergüten, die du vorher schriftlich freigegeben hast. Ohne deine vorgängige Genehmigung ausgeführte Arbeiten begründen grundsätzlich keinen Mehrvergütungsanspruch.
Wie werden Nachträge preislich berechnet?
In erster Linie über die vereinbarten Einheitspreise. Fehlt ein Preis, wird nach Aufwand (Regie) abgerechnet – dann ist die tägliche Gegenzeichnung der Regierapporte entscheidend.
Kann der Unternehmer mehr verlangen, weil er sich verkalkuliert hat?
Nein. Ein zu tief kalkulierter Preis bleibt verbindlicher Vertragsbestandteil und begründet keinen Nachtrag. Anders liegt es nur bei echten Bestellungsänderungen oder ausserordentlichen, unvorhersehbaren Umständen.
Fazit
Nachträge lassen sich nicht ganz vermeiden – aber steuern. Sauberes Devis, ein schriftlicher Genehmigungsvorbehalt, ein Nachtragsregister und eine Bauleitung als laufende Kontrolle halten die Kosten im Griff. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung; bei grösseren Projekten lohnt sich eine Fachperson für Bauleitung oder Baurecht, die den Nachtragsprozess für dich überwacht.
Quellen
- Obligationenrecht: Festpreis (Art. 373 OR)
- Obligationenrecht: Vergütung und Kostenvoranschlag (Art. 374–375 OR)
Massgebend ist immer die aktuell gültige Fassung des jeweiligen Erlasses.
Weiterlesen
Unsicher bei deinem eigenen Projekt?
Frag den neuen Bauly Assistenten – abgestimmt aufs Schweizer Bauumfeld. Und wenn es ernst wird, findest du hier die passende Fachperson.