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Abnahme3 Min.· Veröffentlicht

Bauabnahme: Die Checkliste für private Bauherrschaften

Kurz gesagt

Mit der Abnahme geht die Gefahr auf dich über, der Werklohn wird fällig, und die Fristen beginnen zu laufen. Erkennbare Mängel, die du nicht rügst, gelten als akzeptiert – deshalb entscheidet das Protokoll später über deine Rechte. Für Verträge ab 2026 gilt bei Bauwerken eine Rügefrist von mindestens 60 Tagen.

Die Bauabnahme ist der wichtigste Termin deines ganzen Projekts – und der Moment, in dem sich entscheidet, welche Mängel du noch durchsetzen kannst. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf dich über, der Werklohn wird fällig (OR Art. 372), und die Fristen für Rüge und Verjährung beginnen zu laufen. Wer hier unvorbereitet ist, verschenkt Rechte.

Es gibt aber gute Nachrichten: Die Werkvertragsrevision von 2026 hat deine Position als Bauherrschaft spürbar gestärkt. Dieser Ratgeber zeigt dir, was die Abnahme rechtlich bedeutet, wie du das Protokoll richtig führst und wie du systematisch prüfst.

Neu ab 2026: Mehr Zeit, um Mängel zu rügen

Für Verträge ab dem 1. Januar 2026 gilt bei Bauwerken eine Mängelrügefrist von mindestens 60 Tagen (OR Art. 367 Abs. 1bis) – statt der früheren „sofortigen“ Rüge von rund einer Woche. Verdeckte Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, meldest du innert 60 Tagen ab Entdeckung (OR Art. 370 Abs. 4). Die Mängelrechte verjähren fünf Jahre nach der Abnahme (OR Art. 371), und diese Frist darf im Vertrag nicht mehr zu deinen Lasten verkürzt werden.

Diese Regeln gelten nur für Verträge, die ab 2026 abgeschlossen wurden. Der Grundsatz bleibt aber immer gleich: Rüge Mängel schriftlich und zeitnah, nicht erst kurz vor Fristablauf.

Was die Abnahme rechtlich auslöst

  • Gefahrübergang: Ab der Abnahme trägst du das Risiko für das Werk.
  • Fälligkeit: Der Werklohn bzw. die Schlusszahlung wird fällig (OR Art. 372).
  • Fristbeginn: Rüge- und Verjährungsfristen starten mit der Abnahme.
  • Genehmigung: Offene, erkennbare Mängel, die du nicht rügst, gelten als akzeptiert – deshalb ist gründliches Prüfen entscheidend.

SIA 118: die gemeinsame Abnahme mit Protokoll

Ist – wie meist – die Norm SIA 118 vereinbart, findet eine gemeinsame Prüfung statt, die beide Seiten im Abnahmeprotokoll unterschreiben. Danach läuft eine zweijährige Garantiefrist (Art. 172), in der du jeden Mangel jederzeit rügen kannst; anschliessend bleiben dir verdeckte Mängel bis zum Ablauf der fünf Jahre (Art. 179). Zur Sicherheit für die Mängelbehebung dient ein Rückbehalt – üblich rund 10 Prozent –, den der Unternehmer durch eine Bankgarantie oder Solidarbürgschaft ablösen kann.

Das Abnahmeprotokoll: dein wichtigstes Dokument

Das Protokoll entscheidet später über deine Rechte. Es sollte lückenlos festhalten:

  • Datum, Ort und die anwesenden Parteien.
  • Jeden festgestellten Mangel – klar beschrieben und mit Fotos.
  • Die Unterscheidung von offenen (gerügten) und noch verdeckten Mängeln.
  • Die vereinbarten Fristen zur Behebung.
  • Garantiefrist und Sicherheiten (Rückbehalt oder Garantie).
  • Die Unterschriften beider Seiten.

Checkliste: So gehst du die Abnahme an

  • Nimm eine unabhängige Fachperson mit – sie sieht Mängel, die dir entgehen.
  • Plane genügend Zeit ein (bei einem Haus zwei bis drei Stunden).
  • Halte Werkvertrag, Pläne und Leistungsbeschrieb bereit.
  • Prüfe systematisch Raum für Raum: Böden, Wände und Decken, Fenster und Türen, Elektro, Storen – und aussen die Anlagen.
  • Dokumentiere jeden Mangel präzise und fotografisch, damit er dem Verursacher klar zugeordnet werden kann.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich nach der Abnahme Zeit, Mängel zu melden?

Bei Verträgen ab 2026 gilt bei Bauwerken eine Rügefrist von mindestens 60 Tagen; verdeckte Mängel meldest du innert 60 Tagen ab Entdeckung. Die Ansprüche verjähren fünf Jahre nach der Abnahme. Ist SIA 118 vereinbart, kannst du in den ersten zwei Jahren jeden Mangel jederzeit rügen.

Was passiert, wenn ich einen sichtbaren Mangel bei der Abnahme nicht rüge?

Offene, erkennbare Mängel, die du nicht ins Protokoll aufnimmst, gelten als akzeptiert (Genehmigung) – du verlierst dafür grundsätzlich deine Ansprüche. Deshalb ist die gründliche Prüfung so wichtig.

Muss ich die Schlusszahlung bei der Abnahme leisten?

Mit der Abnahme wird der Werklohn zwar fällig, du kannst aber einen Rückbehalt (üblich rund 10 %) als Sicherheit für die Mängelbehebung einbehalten – oder eine gleichwertige Garantie verlangen. Zahle nie voll, bevor offene Mängel behoben sind.

Brauche ich für die Abnahme eine Fachperson?

Pflicht ist es nicht, aber sehr empfehlenswert. Eine unabhängige Bauleitung oder Bauherrenvertretung erkennt Mängel, die Laien übersehen – und die paar Stunden Honorar sind günstig gegen einen übersehenen Mangel.

Fazit

Die Abnahme ist kein Formaltermin, sondern der Moment, der über deine Mängelrechte entscheidet. Bereite dich vor, prüfe gründlich und dokumentiere alles im Protokoll. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung – für die Abnahme selbst lohnt sich fast immer eine Fachperson für Bauleitung oder Bauherrenvertretung an deiner Seite.

Quellen

Massgebend ist immer die aktuell gültige Fassung des jeweiligen Erlasses.

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