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Kanton Solothurn

Baureglement Bättwil

Was auf deinem Grundstück in Bättwil gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Solothurn – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Bättwil im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
47
Jahreszahlen bis
1978
BFS-Nummer
2471

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was sonst geregelt ist

Aus dem Dokument von Bättwil konnten wir 47 Artikel auslesen, aber zu wenige Themen sicher zuordnen, um eine Übersicht aufzustellen, die wir belegen können. Wir erfinden darum keine Themenliste. Massgeblich ist die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Solothurn vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 711.1
  • Kantonale Bauverordnung · 711.61
  • Energiegesetz
  • Verordnung zum Energiegesetz (EnVSO)
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