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Kanton Solothurn

Baureglement Büren (SO)

Was auf deinem Grundstück in Büren (SO) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Solothurn – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Büren (SO) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
28
Jahreszahlen bis
2003
BFS-Nummer
2472

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Büren (SO) sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie viele Abstellplätze verlangt Büren (SO)?

«Die oberirdischen Abstellplätze haben - wenn sie einzeln errichtet werden (Einfamilienhäuser) - eine Grosse von 5.00 m x 3.00 m aufzuweisen.»

Was sonst geregelt ist

Aus dem Dokument von Büren (SO) konnten wir 28 Artikel auslesen, aber zu wenige Themen sicher zuordnen, um eine Übersicht aufzustellen, die wir belegen können. Wir erfinden darum keine Themenliste. Massgeblich ist die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Solothurn vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 711.1
  • Kantonale Bauverordnung · 711.61
  • Energiegesetz
  • Verordnung zum Energiegesetz (EnVSO)
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