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Kanton Obwalden

Bau- und Zonenreglement Giswil

Was auf deinem Grundstück in Giswil gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Obwalden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Giswil im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
100
Jahreszahlen bis
2019
BFS-Nummer
1403

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Giswil vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Obwalden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 710.1
  • Verordnung zum Baugesetz · 710.11
  • Wasserbauverordnung · 740.11
  • Ausführungsbestimmungen über die Energieverwendung im Gebäudebereich
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