Bau- und Zonenreglement Giswil
Was auf deinem Grundstück in Giswil gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Obwalden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Giswil im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Bau- und Zonenreglement
- Artikel
- 100
- Jahreszahlen bis
- 2019
- BFS-Nummer
- 1403
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Giswil vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Gewässerraum
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Obwalden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Baugesetz · 710.1
- Verordnung zum Baugesetz · 710.11
- Wasserbauverordnung · 740.11
- Ausführungsbestimmungen über die Energieverwendung im Gebäudebereich
Deine Frage zu Giswil
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 100 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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