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Kanton Obwalden

Baureglement Engelberg

Was auf deinem Grundstück in Engelberg gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Obwalden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Engelberg im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
79
Jahreszahlen bis
2025
BFS-Nummer
1402

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Engelberg vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Obwalden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 710.1
  • Verordnung zum Baugesetz · 710.11
  • Wasserbauverordnung · 740.11
  • Ausführungsbestimmungen über die Energieverwendung im Gebäudebereich
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