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Kanton Obwalden

Bau- und Zonenreglement Alpnach

Was auf deinem Grundstück in Alpnach gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Obwalden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Alpnach im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
40
Jahreszahlen bis
2019
BFS-Nummer
1401

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Alpnach vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Obwalden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 710.1
  • Verordnung zum Baugesetz · 710.11
  • Wasserbauverordnung · 740.11
  • Ausführungsbestimmungen über die Energieverwendung im Gebäudebereich
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