Das Baureglement Scharans
Was auf deinem Grundstück in Scharans gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Graubünden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Scharans im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- nicht eindeutig erkannt
- Artikel
- 90
- Jahreszahlen bis
- 2023
- BFS-Nummer
- 3638
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Scharans sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Braucht ein Gartenhaus in Scharans eine Bewilligung?
«Flacher geneigte Pult- und Flachdächer können für eingeschossige Anbauten und Kleinbauten die kleiner als 40 m2 sind, sowie für Dachterrassen bis 25 m2 gestattet werden.»
Wie hoch darf in Scharans gebaut werden?
«Agatha gilt eine Gebäudelänge von 42m 3) Für die W3 Stiftung Gott hilft gilt eine Firsthöhe von 15m 4) Vorbehalten bleiben die Abstandsvorschriften der kantonalen Strassengesetzgebung 5) Für die Neueinzonungen W2 und W3 in St.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Scharans vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Mehrwertabgabe
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Energie und Solaranlagen
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Graubünden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden · 801.100
- Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG)
- Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV)
Deine Frage zu Scharans
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 90 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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