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Kanton Graubünden

Das Baureglement Samnaun

Was auf deinem Grundstück in Samnaun gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Graubünden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Samnaun im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
nicht eindeutig erkannt
Artikel
95
Jahreszahlen bis
2023
BFS-Nummer
3752

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Samnaun sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Samnaun an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Vorbehalten bleiben Baulinien sowie die Strassenabstandvorschriften der kantonalen Strassengesetzgebung.* 2 Entlang von kommunalen Strassen müssen unterirdische Bauten oder jene Teile von Unterniveaubauten, welche das massgebende Terrain nicht überragen, einen minimalen Grenzabstand von 30 cm einhalten.»

Braucht ein Gartenhaus in Samnaun eine Bewilligung?

«Gebäude mit einem Volumen bis zu 5 m3 (Kleinbauten) sowie Fahrradunterstände mit einer Grundfläche bis zu 4.0 m2.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Samnaun vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Energie und Solaranlagen
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Graubünden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden · 801.100
  • Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG)
  • Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV)
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