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Kanton Graubünden

Das Baureglement Safiental

Was auf deinem Grundstück in Safiental gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Graubünden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Safiental im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
nicht eindeutig erkannt
Artikel
78
Jahreszahlen bis
2017
BFS-Nummer
3672

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Safiental sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Safiental an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Bei eingeschossigen An- und Nebenbauten mit einer Grundfläche Seite 15 von maximal 30 m2 und einer Gebäudehöhe bis maximal 3.0 m beträgt jedoch der Grenzabstand in allen Bauzonen 2.50 m.»

Braucht ein Gartenhaus in Safiental eine Bewilligung?

«Bei eingeschossigen An- und Nebenbauten mit einer Grundfläche Seite 15 von maximal 30 m2 und einer Gebäudehöhe bis maximal 3.0 m beträgt jedoch der Grenzabstand in allen Bauzonen 2.50 m.»

Wie hoch darf in Safiental gebaut werden?

«Bei eingeschossigen An- und Nebenbauten mit einer Grundfläche Seite 15 von maximal 30 m2 und einer Gebäudehöhe bis maximal 3.0 m beträgt jedoch der Grenzabstand in allen Bauzonen 2.50 m.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Safiental vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Energie und Solaranlagen
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Graubünden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden · 801.100
  • Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG)
  • Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV)
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