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Kanton Graubünden

Zonenordnung Obersaxen Mundaun

Was auf deinem Grundstück in Obersaxen Mundaun gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Graubünden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Obersaxen Mundaun im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Zonenordnung
Artikel
490
Jahreszahlen bis
2023
BFS-Nummer
3988

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Obersaxen Mundaun sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Obersaxen Mundaun an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Bei eingeschossigen An-27 und Nebenbauten, welche keine Wohn- oder Arbeitsräume enthalten, 3 beträgt der Grenzabstand 2.50 m.»

Braucht ein Gartenhaus in Obersaxen Mundaun eine Bewilligung?

«Als anrechenbare Bruttogeschossfläche gilt die Summe aller oberirdischen Geschossflächen im 2 Aussenmass in Haupt-, An- und Nebenbauten mit Ausnahme des Mehrmasses von Aussenmauern mit Wandstärken über 30 cm.»

Wie hoch darf in Obersaxen Mundaun gebaut werden?

«Gebäudehöhe von 3.50 m für kulturelle und gastronomische Bedürfnisse, für die Erholung und für die notwendige Materiallagerung der Aussensportanlagen sind gestattet.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Obersaxen Mundaun vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Graubünden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden · 801.100
  • Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG)
  • Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV)
Alle Erlasse des Kantons Graubünden

Deine Frage zu Obersaxen Mundaun

Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 490 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.

Nicht sicher, wen du brauchst? Die vierzehn Fachgebiete im Überblick

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