Das Baureglement Jenins
Was auf deinem Grundstück in Jenins gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Graubünden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Jenins im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- nicht eindeutig erkannt
- Artikel
- 98
- Jahreszahlen bis
- 2023
- BFS-Nummer
- 3952
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Jenins sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Braucht ein Gartenhaus in Jenins eine Bewilligung?
«Zulässig sind nur Kleinbauten, pro Hektare Rebfläche 10m2 Grundfläche, maximale Grundfläche von 17 m2, eine Fassadenhöhe von 2.5 m und eine Gesamthöhe von 3.5 m nicht überschreitend.»
Wie hoch darf in Jenins gebaut werden?
«Zulässig sind nur Kleinbauten, pro Hektare Rebfläche 10m2 Grundfläche, maximale Grundfläche von 17 m2, eine Fassadenhöhe von 2.5 m und eine Gesamthöhe von 3.5 m nicht überschreitend.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Jenins vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Mehrwertabgabe
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Energie und Solaranlagen
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Graubünden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden · 801.100
- Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG)
- Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV)
Deine Frage zu Jenins
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 98 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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