Das Baureglement Flims
Was auf deinem Grundstück in Flims gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Graubünden – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Flims im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- nicht eindeutig erkannt
- Artikel
- 75
- Jahreszahlen bis
- 2017
- BFS-Nummer
- 3732
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Flims sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Flims an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Für freistehende und angebaute eingeschossige Nebenbauten ohne Wohn- und Schlafräume und Bauten mit ausschliesslich gewerblicher Zweckbestimmung von höchstens 3.50 m Gebäudehöhe gilt ein Grenzabstand von 2.50 m.»
Braucht ein Gartenhaus in Flims eine Bewilligung?
«Für freistehende und angebaute eingeschossige Nebenbauten ohne Wohn- und Schlafräume und Bauten mit ausschliesslich gewerblicher Zweckbestimmung von höchstens 3.50 m Gebäudehöhe gilt ein Grenzabstand von 2.50 m.»
Wie hoch darf in Flims gebaut werden?
«Für freistehende und angebaute eingeschossige Nebenbauten ohne Wohn- und Schlafräume und Bauten mit ausschliesslich gewerblicher Zweckbestimmung von höchstens 3.50 m Gebäudehöhe gilt ein Grenzabstand von 2.50 m.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Flims vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Gewässerraum
- Energie und Solaranlagen
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Graubünden vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden · 801.100
- Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG)
- Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV)
Deine Frage zu Flims
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 75 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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