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Kanton Genf

Das Baureglement Perly-Certoux

Was auf deinem Grundstück in Perly-Certoux gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Genf – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Perly-Certoux im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
nicht eindeutig erkannt
Artikel
9
Jahreszahlen bis
2011
BFS-Nummer
6632

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Für Perly-Certoux liegen 19 Dokumente im Bestand.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Perly-Certoux vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Genf vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Loi d'application de la loi fédérale sur l'aménagement du territoire (LaLAT)
  • Loi sur les constructions et les installations diverses (LCI)
  • Règlement d'application de la loi sur les constructions et les installations diverses (RCI)
Alle Erlasse des Kantons Genf

Grundlagen im Ratgeber

Was die Begriffe bedeuten, wie gemessen wird und wie du den Wert für dein Grundstück findest – erklärt für die ganze Schweiz.

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