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Kanton Freiburg

Baureglement Meyriez

Was auf deinem Grundstück in Meyriez gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Freiburg – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Meyriez im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Baureglement
Artikel
55
Jahreszahlen bis
2005
BFS-Nummer
2271

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Für Meyriez liegen 2 Dokumente im Bestand.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Meyriez vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Freiburg vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungs- und Baugesetz · 710.1
  • Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz · 710.11
  • Energiegesetz
  • Energiereglement
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