Plan d'affectation Marsens
Was auf deinem Grundstück in Marsens gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Freiburg – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Marsens im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Plan d'affectation
- Artikel
- 36
- Jahreszahlen bis
- 2025
- BFS-Nummer
- 2140
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Marsens vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gewässerraum
- Energie und Solaranlagen
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Freiburg vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Raumplanungs- und Baugesetz · 710.1
- Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz · 710.11
- Energiegesetz
- Energiereglement
Deine Frage zu Marsens
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 36 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
Nicht sicher, wen du brauchst? Die vierzehn Fachgebiete im Überblick