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Kanton Freiburg

Plan d'affectation Marsens

Was auf deinem Grundstück in Marsens gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Freiburg – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Marsens im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Plan d'affectation
Artikel
36
Jahreszahlen bis
2025
BFS-Nummer
2140

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Marsens vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gewässerraum
  • Energie und Solaranlagen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Freiburg vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungs- und Baugesetz · 710.1
  • Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz · 710.11
  • Energiegesetz
  • Energiereglement
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