Zum Inhalt
Kanton Basel-Landschaft

Zonenreglement Waldenburg

Was auf deinem Grundstück in Waldenburg gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Basel-Landschaft – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Waldenburg im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Zonenreglement
Artikel
68
Jahreszahlen bis
2018
BFS-Nummer
2895

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Waldenburg sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Welche Dachformen sind in Waldenburg zulässig?

«Gebäudelänge: 40.0 m - zulässige Dachform: Satteldach, Flach-/ Pultdach - Dachform für mobile Bauten: frei - zulässige Dachneigung: frei 5 Die Bepflanzung hat grundsätzlich mit einheimischen standortgerechten Arten im Sinne des ökologischen Ausgleiches zu folgen.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Waldenburg vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Basel-Landschaft vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungs- und Baugesetz · 400
  • Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz · 400.11
  • Wasserbauverordnung · 445.11
  • Energiegesetz (EnG BL)
Alle Erlasse des Kantons Basel-Landschaft

Weitere Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft

Alle Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft