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Kanton Basel-Landschaft

Zonenreglement Seltisberg

Was auf deinem Grundstück in Seltisberg gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Basel-Landschaft – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Seltisberg im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Zonenreglement
Artikel
35
Jahreszahlen bis
2020
BFS-Nummer
2833

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Seltisberg sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie hoch darf in Seltisberg gebaut werden?

«Gebäudefläche von Garagen In den Wohnzonen darf bei Ein- und Zweifamilienhäuser für den Bau von eingeschossigen Garagen mit Flach- oder Pultdach und einer maximalen Gebäudehöhe von 3.5 m die festgelegte Überbauungsziffer um maximal 5%, jedoch nicht mit mehr als der anrechenbaren Gebäudefläche von 35 m², erhöht werden.»

Wie dicht darf in Seltisberg gebaut werden?

«Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan 1 In den Wohnzonen kann der Gemeinderat ab einer Parzellenfläche von 2'000 m2 im Rahmen von Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan eine Überbauungsziffer von bis zu maximal 30% (absoluter Wert) gestatten.»

Welche Dachformen sind in Seltisberg zulässig?

«Gebäudehöhe symmetrischer Satteldächer Wird bei symmetrischen Satteldächern (gemeint sind auch traditionelle Dachformen mit Würge) die zulässige Gebäudehöhe unterschritten, darf die zulässige Fassadenhöhe um das Mass der Unterschreitung erhöht werden, jedoch höchstens um 0.5 Meter.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Seltisberg vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Basel-Landschaft vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungs- und Baugesetz · 400
  • Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz · 400.11
  • Wasserbauverordnung · 445.11
  • Energiegesetz (EnG BL)
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