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Kanton Basel-Landschaft

Zonenreglement Lausen

Was auf deinem Grundstück in Lausen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Basel-Landschaft – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Lausen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Zonenreglement
Artikel
75
Jahreszahlen bis
2022
BFS-Nummer
2828

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Lausen sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Welche Dachformen sind in Lausen zulässig?

«Länge einer Gebäude- 35.0 m 45.0 m frei gruppe 3 Der Plan legt die Situierung, kubische Erscheinung, Dachform, Material- und Farbwahl der Überbauung sowie die Umgebungsgestaltung, Parkierung und interne Erschliessung fest.»

Wie viele Abstellplätze verlangt Lausen?

«Länge einer Gebäude- 35.0 m 45.0 m frei gruppe 3 Der Plan legt die Situierung, kubische Erscheinung, Dachform, Material- und Farbwahl der Überbauung sowie die Umgebungsgestaltung, Parkierung und interne Erschliessung fest.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Lausen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Basel-Landschaft vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungs- und Baugesetz · 400
  • Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz · 400.11
  • Wasserbauverordnung · 445.11
  • Energiegesetz (EnG BL)
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