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Energie3 Min.· Veröffentlicht

Fördergelder für die energetische Sanierung: So holst du dir die Beiträge

Kurz gesagt

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist der wichtigste Topf; dazu kommen kantonale und kommunale Beiträge, die Einmalvergütung für Photovoltaik und Steuerabzüge. Die wichtigste Regel: Das Gesuch muss eingereicht und bewilligt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Bei den Steuerabzügen ist die Abschaffung des Eigenmietwerts der Grund, warum die Jahre bis 2028 besonders interessant sind.

Eine energetische Sanierung kostet – aber Bund, Kantone und Gemeinden schiessen oft erheblich mit. Wer die Fördertöpfe kennt und die Reihenfolge einhält, holt sich mehrere tausend Franken zurück. Wer zu früh baut, verliert den Anspruch. Dieser Ratgeber zeigt, wo es Geld gibt und worauf es ankommt.

Ein Hinweis vorweg zur Aktualität: Bei den Steuerabzügen steht eine grosse Änderung an (Abschaffung des Eigenmietwerts) – dazu unten mehr, denn sie macht die Jahre bis 2028 besonders interessant.

Das Gebäudeprogramm: der wichtigste Topf

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist die zentrale Förderung für energetische Sanierungen. Finanziert wird es aus einem Teil der CO₂-Abgabe (bis zu 450 Millionen Franken pro Jahr) plus kantonalen Mitteln – 2024 wurden rund 528 Millionen Franken ausbezahlt. Gefördert werden vor allem:

  • Wärmedämmung von Dach, Fassade und Böden (typisch rund 20 bis 60 Franken pro m²).
  • Ersatz fossiler oder Elektroheizungen durch Wärmepumpe, Holz oder Fernwärme (typisch mehrere tausend Franken).
  • Umfassende Systemsanierungen mit GEAK- oder Minergie-Bonus.

Die genauen Sätze und Bedingungen legt jeder Kanton selbst fest – ein Blick auf das Programm deines Kantons ist also Pflicht.

Die goldene Regel: Gesuch VOR Baubeginn

Der häufigste – und teuerste – Fehler ist der zu frühe Start. Fast überall gilt: Das Fördergesuch muss eingereicht und bewilligt sein, bevor du mit den Arbeiten beginnst. Nachträgliche Gesuche werden praktisch nie akzeptiert. Ab bestimmten Beitragshöhen ist zudem ein GEAK Plus (eine detaillierte Gebäudeanalyse mit Sanierungsvarianten) Voraussetzung.

Weitere Töpfe

  • Photovoltaik: Die Einmalvergütung von Pronovo fördert Solaranlagen (rund 300 bis 360 Franken pro kWp, gedeckelt auf einen Anteil der Investitionskosten).
  • Kantonale und kommunale Zusatzprogramme – oft kombinierbar mit dem Gebäudeprogramm.
  • Die kostenlose Impulsberatung „erneuerbar heizen“ für Heizungen, die älter als zehn Jahre sind.

Steuerabzüge – und warum 2028 ein Stichjahr ist

Energetische Investitionen an einer bestehenden Liegenschaft gelten steuerlich als werterhaltender Unterhalt und sind heute bei Bund und Kantonen abziehbar – seit 2020 sogar über bis zu drei Steuerperioden verteilbar. Wichtig: Erhaltene Fördergelder musst du von den abziehbaren Kosten abziehen.

Nun die Änderung: Die Abschaffung des Eigenmietwerts wurde am 28. September 2025 angenommen. In Kraft tritt sie aber erst am 1. Januar 2029. Das heisst:

  • Bis Ende 2028 gelten die heutigen Abzüge unverändert weiter.
  • Ab 2029 entfallen beim Bund die Abzüge für Unterhalt, Energiesparen und Rückbau bei selbstbewohntem Eigentum.
  • Die Kantone dürfen Abzüge fürs Energiesparen aber befristet weiterführen (voraussichtlich bis 2050) – hier lohnt der Blick in die kantonale Regelung.

Für grössere, steuerwirksame Sanierungen sind die Jahre bis Ende 2028 damit besonders attraktiv.

Die richtige Reihenfolge

  • 1. GEAK-Plus-Beratung – sie zeigt den Zustand und die sinnvollen Massnahmen.
  • 2. Fördergesuch beim Kanton einreichen.
  • 3. Zusage abwarten.
  • 4. Erst dann mit dem Bau beginnen.

Häufige Fragen

Kann ich Fördergelder auch nachträglich beantragen?

In aller Regel nein. Das Gesuch muss vor Baubeginn bewilligt sein – wer zuerst baut, verliert den Anspruch. Das ist der wichtigste Punkt überhaupt.

Brauche ich einen GEAK für Fördergelder?

Für kleinere Massnahmen nicht immer, für grössere Beiträge und Systemsanierungen ist der GEAK Plus aber oft Voraussetzung – und ohnehin eine gute Grundlage für die Planung.

Kann ich Fördergeld und Steuerabzug kombinieren?

Ja, beides ist grundsätzlich kombinierbar. Beachte aber: Erhaltene Fördergelder musst du bei den abziehbaren Unterhaltskosten in Abzug bringen.

Lohnt es sich, eine Sanierung wegen 2029 vorzuziehen?

Für steuerlich Selbstnutzende oft ja: Bis Ende 2028 gelten die heutigen Abzüge, ab 2029 fallen sie beim Bund weg. Eine individuelle Steuerplanung mit einer Fachperson lohnt sich hier.

Fazit

Fördergelder und Steuerabzüge können eine Sanierung um einen erheblichen Betrag verbilligen – aber nur bei richtiger Reihenfolge und rechtzeitigem Gesuch. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung; die konkreten Beiträge, Fristen und der Umgang mit der Eigenmietwert-Änderung gehören mit einer Fachperson für Energie und deiner kantonalen Energiefachstelle abgeklärt.

Quellen

Massgebend ist immer die aktuell gültige Fassung des jeweiligen Erlasses.

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