Energievorschriften (MuKEn & Minergie) einfach erklärt
Kurz gesagt
Die MuKEn sind eine gemeinsame Vorlage der Kantone, die jeder Kanton einzeln in sein eigenes Energiegesetz übernimmt – deshalb gelten faktisch 26 leicht unterschiedliche Regelwerke. Sie bestimmen Dämmung, Heizungsersatz, den Anteil erneuerbarer Energien und die Eigenstromerzeugung. Minergie ist demgegenüber ein freiwilliger Standard.
Bei jedem Neubau und fast jeder Sanierung stellt sich die Frage nach den Energievorschriften. Zwei Begriffe sorgen dabei für Verwirrung: MuKEn und Minergie. Der wichtigste Unterschied vorweg – das eine ist Pflicht, das andere freiwillig.
Dieser Ratgeber erklärt, was die MuKEn von dir verlangen, was Minergie zusätzlich bietet und worauf du bei deinem Projekt achten musst. Wichtig: Energievorschriften sind in der Schweiz kantonale Sache – die Details unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.
MuKEn: die kantonale Pflicht
Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) sind kein Bundesgesetz, sondern eine gemeinsame Vorlage, die jeder Kanton in sein eigenes Energiegesetz übernimmt. Weil das jeder einzeln tut, gelten faktisch 26 leicht unterschiedliche Regelwerke. Massgebend ist bisher die Ausgabe MuKEn 2014 (2026 in den meisten Kantonen die Basis); die neue MuKEn 2025 wurde im August 2025 verabschiedet und wird bis 2030 kantonal eingeführt.
Die MuKEn regeln vor allem:
- Wärmedämmung und Gebäudehülle – strengere Anforderungen an die Dämmwerte.
- Heizungsersatz – den erneuerbaren Anteil beim Ersatz fossiler Heizungen (siehe unten).
- Anteil erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasser.
- Eigenstromerzeugung bei Neubauten: rund 10 Watt pro m² Energiebezugsfläche (meist Photovoltaik), gedeckelt bei 30 kW.
Heizungsersatz: die Regel, die die meisten betrifft
Für private Eigentümer ist der Heizungsersatz der häufigste Berührungspunkt. Die MuKEn-Grundregel: Ersetzt du eine fossile Heizung in einem Gebäude, das in der GEAK-Gesamtbewertung schlechter als Klasse D ist, müssen mindestens 10 Prozent des Energiebedarfs erneuerbar gedeckt oder eingespart werden. Erfüllen kannst du das über elf vorgegebene Standardlösungen (etwa Solaranlage, Wärmepumpe mit Photovoltaik, bessere Dämmung oder Anschluss an ein Wärmenetz). Gebäude der Klasse D oder besser dürfen die Heizung frei wählen.
Achtung – einige Kantone sind deutlich strenger als die MuKEn:
- Zürich lässt seit dem 1. September 2022 fossilen Ersatz praktisch nur noch bei technischer Unmöglichkeit oder über 5 Prozent Mehrkosten zu – über 98 Prozent der ersetzten Heizungen sind seither klimaneutral.
- Glarus verbietet als einziger Kanton fossile Heizungen in Neubau und Sanierung.
- Basel-Landschaft verschärft die Regeln per 1. Januar 2026.
Ein nationales Verbot von Öl- und Gasheizungen gibt es dagegen nicht. Der Bund setzt vor allem auf die CO₂-Abgabe (maximal 120 Franken pro Tonne, rund 27–30 Rappen pro Liter Heizöl).
GEAK: der Energieausweis für Gebäude
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) zeigt, wie energieeffizient dein Gebäude ist – von A (sehr gut) bis G. Er ist grundsätzlich freiwillig und nur beim Hausverkauf in vier Westschweizer Kantonen (Freiburg, Waadt, Neuenburg, Jura) Pflicht. Der ausführlichere GEAK Plus mit Sanierungsvarianten wird zunehmend zur Voraussetzung für Fördergelder. Kosten: rund 450 bis 650 Franken für einen einfachen GEAK, etwa 1'400 bis 2'100 für den GEAK Plus.
Minergie: der freiwillige Standard
Minergie ist – anders als die MuKEn – ein freiwilliges Qualitätslabel für besonders energieeffiziente Gebäude. Es geht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und kann Komfort und Wiederverkaufswert steigern. Es gibt mehrere Stufen:
- Minergie (Basis): gute Gebäudehülle, effiziente Haustechnik, kontrollierte Lüftung.
- Minergie-P: passivhausähnlich, mit sehr tiefem Energiebedarf und hoher Ausführungsqualität.
- Minergie-A: im Betrieb CO₂-frei, meist über eigene Photovoltaik.
- ECO: kombinierbarer Zusatz für gesunde und ökologische Materialien.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen MuKEn und Minergie?
Die MuKEn sind verbindliches kantonales Recht – ihre Vorgaben musst du einhalten. Minergie ist ein freiwilliges Label, das über das Gesetz hinausgeht. Kurz: MuKEn = Pflicht, Minergie = Kür.
Darf ich meine alte Ölheizung noch durch eine neue ersetzen?
Das hängt vom Kanton ab. Nach der MuKEn-Grundregel geht es mit erneuerbarem Anteil, wenn das Gebäude schlechter als GEAK-Klasse D ist. Kantone wie Zürich oder Glarus lassen fossilen Ersatz aber praktisch nicht mehr zu. Frag die kantonale Energiefachstelle.
Brauche ich einen GEAK?
Meist nicht zwingend – ausser du verkaufst in einem der vier Westschweizer Kantone mit GEAK-Pflicht. Für Fördergelder wird aber oft ein GEAK Plus verlangt, und er hilft, eine Sanierung sinnvoll zu planen.
Lohnt sich Minergie, wenn es freiwillig ist?
Das ist eine Abwägung: Minergie kostet in der Erstellung mehr, bringt aber tiefere Betriebskosten, mehr Komfort und einen möglichen Wertvorteil. Eine Pflicht ist es nicht – die gesetzlichen MuKEn-Anforderungen musst du ohnehin erfüllen.
Fazit
Als Faustregel gilt: Die MuKEn deines Kantons setzen die Pflicht, Minergie ist die freiwillige Zusatzstufe. Weil die Regeln kantonal stark variieren – besonders beim Heizungsersatz –, lohnt sich der frühe Blick ins kantonale Energiegesetz. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Fachberatung; für die konkrete Umsetzung hilft dir eine Fachperson für Energie und Bauphysik oder die kantonale Energiefachstelle weiter.
Quellen
- EnDK: Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014)
- EnDK: Medienmitteilung zur Verabschiedung der MuKEn 2025
- GEAK – Gebäudeenergieausweis der Kantone
Massgebend ist immer die aktuell gültige Fassung des jeweiligen Erlasses.
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