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Kanton Zürich

Bau- und Zonenordnung Schöfflisdorf

Was auf deinem Grundstück in Schöfflisdorf gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Zürich – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Schöfflisdorf im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenordnung
Artikel
105
Jahreszahlen bis
1995
BFS-Nummer
99

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Schöfflisdorf sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Schöfflisdorf an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Grenzabstand für Gewerbebauten Für dauernd gewerblich genutzte, massive Gebäudeteile im Erdgeschoss, die eine Gebäudehöhe von 4 m nicht überschreiten, kann der Grenzabstand allseitig bis auf 3.5 m herabgesetzt werden.»

Wie hoch darf in Schöfflisdorf gebaut werden?

«Grenzabstand für Gewerbebauten Für dauernd gewerblich genutzte, massive Gebäudeteile im Erdgeschoss, die eine Gebäudehöhe von 4 m nicht überschreiten, kann der Grenzabstand allseitig bis auf 3.5 m herabgesetzt werden.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Schöfflisdorf vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Zürich vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 700.1
  • Allgemeine Bauverordnung · 700.2
  • Besondere Bauverordnung I · 700.21
  • Besondere Bauverordnung II · 700.22
Alle Erlasse des Kantons Zürich

Deine Frage zu Schöfflisdorf

Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 105 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.

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