Bau- und Zonenordnung Opfikon
Was auf deinem Grundstück in Opfikon gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Zürich – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Opfikon im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Bau- und Zonenordnung
- Artikel
- 64
- Jahreszahlen bis
- 2024
- BFS-Nummer
- 66
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Opfikon sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie dicht darf in Opfikon gebaut werden?
«PBG c) Baumassenziffer 10.0 d) Grünflächenziffer 10 % e) Zulässige Bautiefe bei Grenzbau: - für mehrgeschossige Gebäude und Gebäudeteile 20 m - für eingeschossige Gebäude und Gebäudeteile 30 m f) max.»
Wie viel Grünfläche verlangt Opfikon?
«PBG c) Baumassenziffer 10.0 d) Grünflächenziffer 10 % e) Zulässige Bautiefe bei Grenzbau: - für mehrgeschossige Gebäude und Gebäudeteile 20 m - für eingeschossige Gebäude und Gebäudeteile 30 m f) max.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Opfikon vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Mehrwertabgabe
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Erschliessung und Baulinien
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Zürich vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Planungs- und Baugesetz · 700.1
- Allgemeine Bauverordnung · 700.2
- Besondere Bauverordnung I · 700.21
- Besondere Bauverordnung II · 700.22
Deine Frage zu Opfikon
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 64 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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