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Kanton Zürich

Bau- und Zonenordnung Nürensdorf

Was auf deinem Grundstück in Nürensdorf gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Zürich – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Nürensdorf im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenordnung
Artikel
65
Jahreszahlen bis
2022
BFS-Nummer
64

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Nürensdorf sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Nürensdorf an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Wird die Grundfläche von 50 m2 überschritten, sind die ordentlichen Grenzabstände der jeweiligen Zone massgeblich.»

Wie dicht darf in Nürensdorf gebaut werden?

«Klein- und Anbauten, deren überbaute Fläche in ihrer Summe für das einzelne Grundstück nicht grösser als 50 m2 ist, sind für die Überbauungsziffer nicht anrechenbar.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Nürensdorf vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Mehrwertabgabe
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Lärmempfindlichkeitsstufen

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Zürich vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 700.1
  • Allgemeine Bauverordnung · 700.2
  • Besondere Bauverordnung I · 700.21
  • Besondere Bauverordnung II · 700.22
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