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Kanton Zürich

Bau- und Zonenordnung Hüttikon

Was auf deinem Grundstück in Hüttikon gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Zürich – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Hüttikon im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenordnung
Artikel
42
Jahreszahlen bis
2022
BFS-Nummer
87

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Hüttikon sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Braucht ein Gartenhaus in Hüttikon eine Bewilligung?

«Bei unterirdischen Bauten, Unterniveaubauten, Kleinbauten und Anbauten verringert sich das Mass auf 1.5 m.»

Wie dicht darf in Hüttikon gebaut werden?

«Zudem wird aber geregelt, dass auch bei meh- 2 Erfolgt die Parkierung innerhalb des Hauptgebäudes, erhöht reren Klein- und/oder Anbauten maximal 50 m² sich in der W1.2, W1.5 und WG die Baumassenziffer um maximal bzw.»

Wie viele Abstellplätze verlangt Hüttikon?

«Zudem wird aber geregelt, dass auch bei meh- 2 Erfolgt die Parkierung innerhalb des Hauptgebäudes, erhöht reren Klein- und/oder Anbauten maximal 50 m² sich in der W1.2, W1.5 und WG die Baumassenziffer um maximal bzw.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Hüttikon vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Energie und Solaranlagen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Zürich vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 700.1
  • Allgemeine Bauverordnung · 700.2
  • Besondere Bauverordnung I · 700.21
  • Besondere Bauverordnung II · 700.22
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