Bau- und Zonenreglement Wiler (Lötschen)
Was auf deinem Grundstück in Wiler (Lötschen) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Wallis – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Wiler (Lötschen) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Bau- und Zonenreglement
- Artikel
- 114
- Jahreszahlen bis
- 1996
- BFS-Nummer
- 6202
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Wiler (Lötschen) sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Wiler (Lötschen) an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Fusspfette kleiner Grenzabstand: 1/3 der Höhe, von jedem Punkt der Fassade aus gemessen, mindestens jedoch 3.0 m grosser Grenzabstand: 50% der Gebäudehöhe, az = 0.8 Stufe II - Neben gastgewerblichen Betrieben und touristische Transportanlagen sind nur Wohnbauten und Verkaufslokale erlaubt.»
Wie hoch darf in Wiler (Lötschen) gebaut werden?
«Fusspfette kleiner Grenzabstand: 1/3 der Höhe, von jedem Punkt der Fassade aus gemessen, mindestens jedoch 3.0 m grosser Grenzabstand: 50% der Gebäudehöhe, az = 0.8 Stufe II - Neben gastgewerblichen Betrieben und touristische Transportanlagen sind nur Wohnbauten und Verkaufslokale erlaubt.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Wiler (Lötschen) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Wallis vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Baugesetz · 705.1
- Bauverordnung · 705.100
- Energiegesetz
- Energieverordnung
Deine Frage zu Wiler (Lötschen)
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 114 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
Nicht sicher, wen du brauchst? Die vierzehn Fachgebiete im Überblick