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Kanton Wallis

Bau- und Zonenreglement Wiler (Lötschen)

Was auf deinem Grundstück in Wiler (Lötschen) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Wallis – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Wiler (Lötschen) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
114
Jahreszahlen bis
1996
BFS-Nummer
6202

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Wiler (Lötschen) sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Wiler (Lötschen) an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Fusspfette kleiner Grenzabstand: 1/3 der Höhe, von jedem Punkt der Fassade aus gemessen, mindestens jedoch 3.0 m grosser Grenzabstand: 50% der Gebäudehöhe, az = 0.8 Stufe II - Neben gastgewerblichen Betrieben und touristische Transportanlagen sind nur Wohnbauten und Verkaufslokale erlaubt.»

Wie hoch darf in Wiler (Lötschen) gebaut werden?

«Fusspfette kleiner Grenzabstand: 1/3 der Höhe, von jedem Punkt der Fassade aus gemessen, mindestens jedoch 3.0 m grosser Grenzabstand: 50% der Gebäudehöhe, az = 0.8 Stufe II - Neben gastgewerblichen Betrieben und touristische Transportanlagen sind nur Wohnbauten und Verkaufslokale erlaubt.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Wiler (Lötschen) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Wallis vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 705.1
  • Bauverordnung · 705.100
  • Energiegesetz
  • Energieverordnung
Alle Erlasse des Kantons Wallis

Deine Frage zu Wiler (Lötschen)

Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 114 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.

Nicht sicher, wen du brauchst? Die vierzehn Fachgebiete im Überblick

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