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Kanton Wallis

Plan d'affectation Martigny

Was auf deinem Grundstück in Martigny gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Wallis – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Martigny im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Plan d'affectation
Artikel
8
Jahreszahlen bis
2013
BFS-Nummer
6136

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was sonst geregelt ist

Aus dem Dokument von Martigny konnten wir 8 Artikel auslesen, aber zu wenige Themen sicher zuordnen, um eine Übersicht aufzustellen, die wir belegen können. Wir erfinden darum keine Themenliste. Massgeblich ist die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Wallis vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 705.1
  • Bauverordnung · 705.100
  • Energiegesetz
  • Energieverordnung
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