Zum Inhalt
Kanton Wallis

Bau- und Zonenreglement Leukerbad

Was auf deinem Grundstück in Leukerbad gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Wallis – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Leukerbad im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bau- und Zonenreglement
Artikel
107
Jahreszahlen bis
2009
BFS-Nummer
6111

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Leukerbad sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Leukerbad an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Ausnahmen sind zulässig für vorspringende Gebäudeteile wie Dachgesimse, Erker, Balkone, Vordächer, Vortreppen und ähnliche Bauteile mit einer maximalen Ausladung von 1.50 m beim kleinen und 2.00 m beim grossen Grenzabstand.»

Wie hoch darf in Leukerbad gebaut werden?

«Grenzabstände: 1/3 der Gebäudehöhe der Baute, von jedem Punkt der Fassade aus gemessen, mindestens aber 5.0 m Lärmstufe: Stufe IV.»

Wie viele Abstellplätze verlangt Leukerbad?

«Barausschank, ohne Küche und Nebenräume sowie ohne Gartenterassen - für Geschäftshäuser 1 Abstellplatz für 50 m2 Verkaufsflächen ohne Lager- und Depots - bei anderer Nutzungsart aufgrund der Richtlinien der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachmänner (VSS).»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Leukerbad vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Wallis vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Baugesetz · 705.1
  • Bauverordnung · 705.100
  • Energiegesetz
  • Energieverordnung
Alle Erlasse des Kantons Wallis

Weitere Gemeinden im Kanton Wallis

Alle Gemeinden im Kanton Wallis